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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-80/06 (EuG)
§§: EG Art. 87
Schlagwörter Subventionskontrolle, Strom, Ungarn, EG, EU, Beihilfe
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 9.11.2005, ein förmliches Prüfverfahren über die behauptete neue staatliche Beihilfe in der Form von Strombezugsverträgen zwischen den ungarischen Stromerzeugern und dem öffentlichen ungarischen Netzbetreiber im Beihilfefall C 41/2005 (ex NN 49/2005) - Gestrandete Kosten in Ungarn - zu eröffnen, nichtig oder, hilfsweise, die Entscheidung, soweit die von der Klägerin geschlossenen Strombezugsverträge betroffen sind, nichtig?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 108 S. 25
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 13.02.2012
Erledigungs-Az: Rs T-80/06 und T-182/09