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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 4/16 (BFH) |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Nießbrauch, Jahreswert, Nachlassverbindlichkeit |
Rechtsfrage: | Wie ist der Jahreswert von Nießbrauchsrechten, die gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG nachlassmindernd zu berücksichtigen sind, zu berechnen? Sind die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen bei der Ermittlung des Jahreswerts abzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2711/13 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 06 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 4/16 |
Erledigungs-Vermerk: | zum Teil Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils und Abweisung der Klage, zum Teil Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 52 |