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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 27/07 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 8 Abs. 2, HGB § 272 Abs. 2 Nr. 4 |
Schlagwörter | Entgelt, Grundstück, Aufwendungsersatz, Gewinnerzielungsabsicht, Betriebseinnahme |
Rechtsfrage: | Ist der von den Gesellschaftern geleistete Aufwendungsersatz ertragsteuerlich als Betriebseinnahme anzusehen, wenn eine die Grundstücke ihrer Gesellschafter verwaltende GmbH ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, weil lediglich die ihr entstehenden Kosten ersetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 01.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8393/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1326 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 25 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.08.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 27/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |