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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 36/17 (BFH) |
§§: | EStG § 16 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 3 |
Schlagwörter | Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Stille Reserven, Einheitlicher Betrieb, Identität, Betriebsfortführung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich - trotz fehlender Betriebsaufgabeerklärung - um eine Betriebsaufgabe oder lediglich um eine Betriebsunterbrechung im engeren Sinne, die den Fortbestand des Betriebes unberührt lässt und nicht zur Aufdeckung der in den GmbH-Anteilen gebildeten stillen Reserven führt, wenn bei einem aus zwei Tätigkeitsfeldern (Bauträger-/Baubetreuertätigkeit und Verpachtung des Anlagevermögens) bestehenden, jedoch einheitlich geführten Einzelunternehmen, das gesamte verpachtete Anlagevermögen an die GmbH veräußert wird und somit für die Wiederaufnahme des Tätigkeitsfeldes "Verpachtung" kein sachliches Substrat mehr vorhanden ist, auf dessen Grundlage die Verpachtungstätigkeit identitätswahrend hätte fortgeführt werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 142/15 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 04 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2018 |
Erledigungs-Az: | X R 36/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 21 12 |