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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 13/20 (BFH)
§§: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 10 a, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Gewerbesteuerpflicht, Beginn, Gewerblicher Grundstückshandel
Rechtsfrage: Beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss des Kaufvertrags über den Erwerb des ersten Grundstücks, oder bereits mit auf einen Grundstückserwerb gerichteten Vorbereitungshandlungen (wie z.B. Beauftragung eines Maklers, Besichtigungstermine, Vertragsverhandlungen, Beauftragung des Notars zur Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs), die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 23.05.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 462/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 00 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.2022
Erledigungs-Az: IV R 13/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 18 03