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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Architekt, Arbeitszimmer, Wohnung, Kosten der Lebensführung, Privatnutzung, Büro
Rechtsfrage: 1. Fallen Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und Toilette der auch betrieblich genutzten Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten stehen, generell unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG oder ist ein teilweiser Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben möglich, insbesondere weil bei Anmietung eines Büros und zugehöriger Einrichtungen außerhalb der Wohnung ein Abzug dieser Aufwendungen anzuerkennen wäre? - 2. Sind Aufwendungen für einen in der Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten gelegenen Arbeitsbereich, der nur durch ein gemauertes Sideboard von den Wohnräumen abgetrennt ist und auch von der Küche aus zugänglich ist, auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn - abgesehen von als Archiv- und Büroraum genutzten Kellerräumen - kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 01.02.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 87/11 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2016
Erledigungs-Az: VIII R 10/12
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VIII R 10/12 wurde mit Beschluss vom 18.11.2014 bis zum Ergehen einer Entscheidung im Verfahren GrS 1/14 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 19 25