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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/06
§§: ErbStG § 10 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Nachlassverbindlichkeit, Erbschaftsteuer, Prozesskosten, Steuerberatungskosten
Rechtsfrage: Sind die Kosten für die Vertretung von Erben in einem die Festsetzung für Erbschaftsteuer betreffenden Einspruchs- oder Klageverfahren nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 19.07.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 5016/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.06.2007
Erledigungs-Az: II R 29/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 29 02