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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 52/04 |
| §§: | AStG § 11 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Außensteuerrecht, Schweiz, Zwischengesellschaft, Hinzurechnungsbesteuerung, Erstattung |
| Rechtsfrage: | Tatsächliche Entrichtung der auf die Hinzurechnungsbeträge entfallenden Steuer: Muss im Rahmen der Körperschaftsteuererstattung nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. (Ausschüttungsüberschüsse von Schweizer Zwischengesellschaften) die auf die Hinzurechnungsbeträge entfallende Steuer innerhalb des gesetzlich festgelegten Vierjahreszeitraums tatsächlich entrichtet sein? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 09.03.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | VI 279/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 34 23 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.09.2005 |
| Erledigungs-Az: | I R 52/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 45 91 |