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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 70/06 (BFH) | 
| §§: | EStG § 10 d Abs. 4 Satz 1, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4 | 
| Schlagwörter | Verlustfeststellung, Antrag, Einkommensteuerveranlagung, Gesamtbetrag der Einkünfte, Vorweggenommene Werbungskosten, Flugzeugführer | 
| Rechtsfrage: | Kann nach bereits bestandskräftiger Einkommensteuerveranlagung (Gesamtbetrag der Einkünfte 0 DM) auf einen nach Ablauf der einjährigen Frist gestellten Antrag (BFH-Urteil vom 9.5.2001 XI R 25/99, BStBl II 2002 S. 817) der Verlust für vorweggenommene Werbungskosten für eine Pilotenausbildung noch erstmalig gesondert festgestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.08.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 5362/05 F | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 41 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 17.09.2008 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 70/06 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 42 96 | 
