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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 20/20 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 1, EStG § 5 a Abs. 4 a Satz 3, EStG § 5 a Abs. 5 Satz 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Kommanditist, Stille Beteiligung, Sonderbetriebsausgabe, Tonnagebesteuerung, Liquidation, Betriebsaufgabe
Rechtsfrage: Können zugleich als stille Gesellschafter beteiligte Kommanditisten einer Schifffahrtsgesellschaft, die ihren Gewinn nach der Tonnage ermittelt, den (teilweisen) Verlust ihrer stillen Einlage im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft als Sonderbetriebsausgabe abziehen, oder handelt es sich um einen Bestandteil des mit dem Tonnagegewinn abgegoltenen Aufgabegewinns? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.07.2020
Vorinstanz/AZ: 1 K 10038/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 02 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.2023
Erledigungs-Az: IV R 20/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 09 39