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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 56/04
§§: ErbStG § 13 a Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a, ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Freibetrag, Aufteilung, Steuerpflicht
Rechtsfrage: Ist der Betriebsvermögensfreibetrag beim Erwerb von Betriebsvermögen durch mehrere Vermächtnisnehmer zu gleichen Teilen aufzuteilen, wenn der Erblasser keine anders lautende Aufteilung verfügte? Ist die pro Kopfaufteilung auch dann vorzunehmen, wenn nicht alle Vermächtnisnehmer im Inland erbschaftsteuerpflichtig sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.06.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 5581/02 Erb, 3 K 5582/02 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2006
Erledigungs-Az: II R 56/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 20 66