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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 48/11 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 171 Abs. 10 |
Schlagwörter | Atypische stille Gesellschaft, Feststellung, Grundlagenbescheid, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Kann der gegenüber einer GmbH ergangene Körperschaftsteuerbescheid Grundlage des hinsichtlich einer an dieser GmbH bestehenden atypisch stillen Beteiligung gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 139/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.02.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 48/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 15 10 |