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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 7/08 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 5, EG Art. 43, EG Art. 56, EG Art. 48, EStG § 3 c
Schlagwörter Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Dividende, EG, EU
Rechtsfrage: Verstößt die Regelung in § 8 b Abs. 5 KStG 2002 auch insoweit gegen die europarechtlich garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, als es um Mehrheitsbeteiligungen an Gesellschaften aus Nicht-EU-Staaten geht? Ist bei solchen Beteiligungen ausschließlich die Frage der Niederlassungsfreiheit zu prüfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.11.2007
Vorinstanz/AZ: 9 K 2912/04 K, G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 406
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 13 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2008
Erledigungs-Az: I R 7/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 09 88