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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 22/14 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 3 c
Schlagwörter Arbeitszimmer, Gemischte Aufwendungen, Aufteilungsverbot, Abzugsverbot, Reisekosten, Betriebliche Veranlassung
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für eine "Arbeitsecke" in einem von einer als Künstlerin und Sprachdozentin bewohnten Einzimmerappartement durch Aufteilung in einen betrieblichen und einen privaten Anteil als Betriebsausgaben abzugsfähig? Können die Aufwendungen zur Gründung einer englischen Limited bei den inländischen Einkünften aus selbständiger Arbeit als Betriebsausgaben abgezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 10.06.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 2225/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 18 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2016
Erledigungs-Az: VIII R 22/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 55