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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 18/02
§§: KStG § 8 Abs. 4, GewStG § 10 a Abs. 4
Schlagwörter Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Verlustabzug, Holding, Gesellschafter, Beteiligung, Anteil
Rechtsfrage: Fehlt es nach einer Veräußerung von 60 v.H. der Anteile an einer Holding-GmbH an der wirtschaftlichen Identität (Mantelkauf), weil die Holding-GmbH nur noch eine wirtschaftlich wertlose Beteiligung hielt, ihren Geschäftsbetrieb somit eingestellt hatte? Entsprach die wirtschaftliche Stellung des Anteilserwerbers nach einer Forderungsabtretung der Rechtsposition eines Gesellschafters mit mehr als 75 v.H. der Geschäftsanteile? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 01.02.2002
Vorinstanz/AZ: 7 K 704/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2003
Erledigungs-Az: I R 18/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 05 86