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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-712/19 (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 49, AEUV Art. 56, AEUV Art. 63, RL 2006/112/EG Art. 401, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Spanien, Kreditinstitut, Kundeneinlagen, Bank, Niederlassungsfreiheit, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr |
Rechtsfrage: | 1. Sind die Art. 49, 56 und 63 AEUV, die die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Kapitalverkehr gewährleisten, dahin auszulegen, dass sie insbesondere einer Regelung über Abzüge entgegenstehen, wie sie für die IDECA in Art. 6 Abs. 7 Nrn. 2 und 3 des andalusischen Gesetzes 11/2010 vom 3. Dezember über steuerliche Maßnahmen zur Verringerung des Haushaltsdefizits und zur Nachhaltigkeit vorgesehen ist? - 2. Ist die Steuer auf Kundeneinlagen bei Kreditinstituten in Andalusien (IMPUESTO SOBRE LOS DEPÓSITOS DE CLIENTES EN LAS ENTIDADES DE CRÉDITO EN ANDALUCÍA, IDECA), obwohl sie in Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes 11/2010 als direkte Steuer bezeichnet wird, als indirekte Steuer anzusehen, und wenn ja, ist diese Steuer im Hinblick auf die Art. 401 und 135 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie mit der Mehrwertsteuer[richtlinie] vereinbar? |
Vorinstanz: | Tribunal Supremo (Spanien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 423 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs C-712/19 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 02 96 |