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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-362/20 (EuGH)
§§: VO (EU) Nr. 1071/2012, DVO (EU) Nr. 430/2013
Schlagwörter EG, EU, Rohrformstücke, Zoll, Antidumpingzoll, Gusseisen, Kugelgrafit, China, Indonesien, Thailand
Rechtsfrage: Gelten für gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Gusseisen mit Kugelgrafit aus China Antidumpingzölle nach der Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14.11.2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand (ABl. 2012, L 318, S. 10) und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 430/2013 des Rates vom 13.5.2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand und zur Einstellung des Verfahrens gegenüber Indonesien (ABl. 2013, L 129, S. 1), da der EuGH mit Urteil vom 12.7.2018 in den verbundenen Rechtssachen C-397/17 und C-398/17 entschieden hat, dass es sich bei gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen mit Kugelgrafit nicht um gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus verformbarem Gusseisen handelt und dass gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit unter eine andere Unterposition fallen als gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus verformbarem Gusseisen?
Vorinstanz: Hof van beroep te Antwerpen (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 399 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.07.2021
Erledigungs-Az: Rs C-362/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 62