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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 2/11 (BFH)
§§: UmwStG § 20, EStG § 4 Abs. 2
Schlagwörter Einbringung, Eröffnungsbilanz, Bilanzberichtigung, Bilanzänderung, Willenserklärung, Wahlrecht
Rechtsfrage: Ist bei einer Einbringung i.S.d. § 20 UmwStG der im sog. Einbringungskonzept zum Ausdruck gekommene Wille der beteiligten Parteien für einen bestimmten Wertansatz maßgeblich oder kommt es allein auf den (zahlenmäßigen) Ansatz in der Eröffnungsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft an? Ist eine Berichtigung (Änderung) der (Eröffnungs-)Bilanz nach § 4 Abs. 2 EStG möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.12.2010
Vorinstanz/AZ: 13 K 4432/08 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2012
Erledigungs-Az: I R 2/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 79