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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 6/15 (BFH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. d |
Schlagwörter | Geldspielautomat, Spielautomat, Umsatzsteuerbefreiung, Europarecht, EG, EU |
Rechtsfrage: | Sind die Dienstleistungsumsätze eines Geldautomaten betreibenden Unternehmens gegenüber Banken gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG aufgrund des Rechenzentrum-EuGH-Urteils vom 5.6.1997, SDC, Rs C-2/95 zu Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nummern 3 bis 5 Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei? - Im Verfahren V R 6/15 erging am 28.9.2017 ein Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1465/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 02 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.09.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 6/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-42/18 -- Das Verfahren V R 6/15 wurde durch Vorlagebeschluss vom 28.9.2017 bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens Rs C-42/18 ausgesetzt. -- Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 28.9.2017) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 24 66 |