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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 27/01 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Ermittlungspflicht, Treu und Glauben, Änderung, Entschädigung, Zusammenballung |
Rechtsfrage: | 1. Darf der Steuerbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 abgeändert werden, wenn das Finanzamt die Angaben des nicht vertretenen Steuerpflichtigen in der Steuererklärung zu einem Sondertatbestand (hier: steuerbegünstigte Entschädigung) übernimmt und von sich aus keine weiteren Ermittlungen (z.B. Anforderung der vertraglichen Grundlagen i.S. Zusammenballung) durchführt? 2. Steuerermäßigung für Entlassungsentschädigung, wenn neben einer größeren Einmalzahlung in den Folgejahren vom (bisherigen) Arbeitgeber noch Zuzahlungen zur Krankengrundversicherung, Krankenzusatzversicherung, zu einer Grundversorgung etc. geleistet werden (Zusammenballung?). - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3485/99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 27/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 06 36 |