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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 34/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Vorfälligkeitsentschädigung
Rechtsfrage: Gehört die durch Grundstücksveräußerung ausgelöste Darlehens-Vorfälligkeitsentschädigung bei Anschaffung eines Ersatzgrundstücks nicht zu den "Veräußerungskosten", sondern zu den als WK abziehbaren Finanzierungskosten des neu angeschafften Objekts - Ist der für den Werbungskostenabzug der Vorfälligkeitsentschädigung erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit dem neuen Objekt zu verneinen, wenn der Stpfl. im Zuge der Veräußerung zwar nicht rechtlich bindend über den verbleibenden Restkaufpreis verfügt, sich aber aus der zeitlichen Abfolge und den Gesamtumständen ergibt, dass im Zuge der Veräußerung wirtschaftlich und faktisch über den verbleibenden Restkaufpreis zugunsten des neu erworbenen Objekts verfügt worden ist (s. hierzu das im I. Rechtsgang ergangene BFH-Urteil vom 23.4.1996 IX R 5/94, BStBl II 1996, 595 = SIS 96 21 11)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.05.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 4320/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 83 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2004
Erledigungs-Az: IX R 34/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 30 20