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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 16/95 |
§§: | AO § 58 Nr. 5 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Stiftung, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Fällt die Gemeinnützigkeit einer Stiftung bei Unterhaltsleistungen in Höhe von mehr als einem Viertel (bzw. Drittel) ihres Einkommens an den Stifter bzw. dessen Angehörige weg? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 12.01.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1178/93 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1995 S. 650 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 16/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 07 64 |