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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 8/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 b, EStG § 4 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Gewerbesteuer, Verfassung |
Rechtsfrage: | Ist der Ausschluss der für nach dem 31.12.2007 endende Erhebungszeiträume festgesetzten Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen vom Betriebsausgabenabzug durch § 4 Abs. 5 b EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1495/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 09 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.09.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 8/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 25 57 |