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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-449/19 (EuGH)
§§: UStG § 4 Nr. 13, UStG § 15, RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 9 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 15 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 136
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Lieferung, Wärme, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümer
Rechtsfrage: Sind die Vorschriften der RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der die Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer befreit ist?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.09.2018
Vorinstanz/AZ: 14 K 3709/16
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 348 S. 2
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 45
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.12.2020
Erledigungs-Az: Rs C-449/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 20 98