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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 14/13 (BFH) |
§§: | VO (EWG) Nr. 1408/71 , EStG § 64 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berechtigter, Europarecht, EG, EU |
Rechtsfrage: | Ist die Vorschrift des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, nach der derjenige Berechtigte den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld hat, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, auch auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden, obwohl die Verordnungen (EG) Nr. 1408/71 und Nr. 883/2004 dem entgegenstehen (könnten)? Ist also dem im Inland lebenden Elternteil des Kindes das Kindergeld zu gewähren, obwohl das Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit dem anderen Elternteil wohnt? Spielt bei der Beurteilung der o.g. Fragen unter Umständen auch der Familienstand eine Rolle? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1256/11 Kg |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.04.2016 |
Erledigungs-Az: | III R 14/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 14/13 ist durch Beschluss vom 12.1.2015 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 98 |