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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-836/16 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 107, AEUV Art. 108 |
| Schlagwörter | EG, EU, Polen, Nichtigkeit, Einzelhandelssteuer, Beihilfe |
| Rechtsfrage: | Klage der Republik Polen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission vom 19.9.2016 über die staatliche Beihilfe SA.44351 (2016/C) (ex 2016/EO) - Polen - Polnische Einzelhandelssteuer, bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen C(2016) 5596, für nichtig zu erklären und - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Republik Polen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 30 S. 54 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 16.05.2019 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-836/16 und T-624/17 |