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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 48/01 |
§§: | BranntwMonG § 143, BranntwMonG § 142, RL 92/12/EWG Art. 6, RL 92/12/EWG Art. 13 |
Schlagwörter | Steueraussetzungsverfahren, Zollamtliche Überwachung, Entziehung, Verwaltungsdokument |
Rechtsfrage: | Ist der Austausch der Verwaltungsdokumente bei der Beförderung von Branntwein im Steueraussetzungsverfahren gegen Versandunterlagen mit falscher Warenbezeichnung und gefälschten zollamtlichen Abfertigungsvermerken in der Ausfuhranmeldung als unrechtmäßige Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung, mit der Folge der Entstehung der Steuer, zu werten? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2464/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 54 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.2002 |
Erledigungs-Az: | VII R 48/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 78 |