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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 9/08 (BFH)
§§: AO § 196, AO § 124 Abs. 1 Satz 2, AO § 130 Abs. 2, AO § 131 Abs. 2, BpO § 4 Abs. 2
Schlagwörter Außenprüfung, Prüfungszeitraum, Erweiterung, Verwaltungsakt
Rechtsfrage: Erweiterung einer Prüfungsanordnung: Ist die eine Prüfungsanordnung sachlich oder zeitlich ergänzende Anordnung stets ein selbständiger, belastender Verwaltungsakt, dessen Erlass ohne Prüfung der Voraussetzungen der §§ 130 Abs. 2, 131 Abs. 2 AO möglich ist, oder liegt im Falle einer zweimaligen Erweiterung des Prüfungszeitraums die Aufhebung der ersten Prüfungserweiterung (auf das Jahr 1998) und der Erlass einer neuen, umfänglicheren Prüfungsanordnung (auf die Jahre 1997 und 1998) vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 15.01.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 990/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 33 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2008
Erledigungs-Az: X R 9/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 48