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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-595/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Grundstück, Vermögensverwaltung, Kapitalanlagegesellschaft
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass eine Gesellschaft, die durch mehr als einen Anleger mit dem alleinigen Ziel errichtet wurde, das angesammelte Vermögen in Immobilien anzulegen, als Kapitalanlagegesellschaft i.S. dieser Bestimmung angesehen werden kann? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Ist Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass unter dem Begriff "Verwaltung" auch die von der Gesellschaft einem Dritten übertragene tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien der Gesellschaft erfasst ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 39 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.12.2015
Erledigungs-Az: Rs C-595/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 06