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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 29/10 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 162, EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Änderung, Neue Tatsache, Beweislast, Übernachtungskosten |
Rechtsfrage: | Mögliche Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach einer Außenprüfung und Herabsetzung der mit den Pauschbeträgen geltend gemachten Kosten für Auslandsübernachtungen im Schätzungswege wegen nur teils in Hotels und teils bei der Mutter erfolgter Übernachtungen? Umkehr der Beweislast nach Erlass eines bestandskräftigen Steuerbescheides? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 181/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 29/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 46 |