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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 90/13 (BFH)
§§: 5. VermBG § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, 5. VermBG § 15 Abs. 4
Schlagwörter Vermögenswirksame Leistung, Auslegung, Miteigentumsanteil, Aufteilung, Immobilienfonds
Rechtsfrage: Dürfen mit einer einschränkenden Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a 5. VermBG in der im Streitfall anzuwendenden Fassung die Intentionen der gesetzlichen Neufassung vorweggenommen werden (keine Anwendung bei Erwerb von Miteigentumsanteilen im tausendstel Bereich, Erforderlichkeit des Vorliegens der Förderungsbedingungen für beide Anlageformen bei einer Anlageform, die sowohl in Wohngebäude als auch in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien investiert)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.10.2013
Vorinstanz/AZ: 11 K 436/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 03 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2014
Erledigungs-Az: VI R 90/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 25 72