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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 12/03 |
§§: | EStG § 6 a Abs. 1, EStG § 6 a Abs. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Versorgungszusage, Gesellschafter-Geschäftsführer, Pensionszusage, Pensionsrückstellung |
Rechtsfrage: | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Versorgungszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer: Abhängigkeit der Höhe nach auch zum Teil von zukünftigen Tantiemen, keine Regelung zur Unverfallbarkeit, Anerkennung der Pensionsrückstellung bei einer positiven Fortführungsprognose, wenn die Anwartschaftsbarwerte der Geschäftsführer zu einer bilanziellen Überschuldung führen, fehlende Rückdeckungsversicherung? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1430/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 16 61 |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen |