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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 92/09 (BVerfG) |
§§: | EStG 1997 § 10 Abs. 3 |
Schlagwörter | Anwendung, Fortgeltung, Sonderausgabe, Veranlagungszeitraum, Verfassung, Versicherung, Vorsorge, Vorsorgeaufwand |
Rechtsfrage: | Kein weiterer Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungszeitraum 1997 - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | X R 20/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2009 S. 382 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 05 98 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2009 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 92/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |