
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 2/03 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 41 Abs. 1 Satz 1, EStG § 40 b |
Schlagwörter | Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung, Lohnsteuer, Erstattung, Rückwirkung, Lohnsteuer-Anmeldung |
Rechtsfrage: | Liegt in der Weiterleitung der im Jahre 1995 an eine Pensionskasse gezahlten Direktversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zu Gunsten seiner Arbeitnehmer an eine im Jahre 1997 gegründete und genehmigte Rückdeckungspensionskasse zur Begründung einer Rückdeckungsversicherung für die vom Arbeitgeber nunmehr zugesagten Pensionen ein rückwirkendes Ereignis, das zu einer Änderung der Lohnsteuer-Anmeldungen und damit zur Erstattung der ursprünglich pauschal gemäß § 40 b EStG angemeldeten Lohnsteuer führt? Ist die nachträgliche Beseitigung des eingetretenen wirtschaftlichen Ergebnisses eines unwirksamen Rechtsgeschäftes ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung, weil die vertragliche Ausgestaltung der Direktversicherung der einzelnen Arbeitnehmer tatsächlich nicht vollzogen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 128/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 506 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 2/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 20 81 |