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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 59/14 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 5, LStDV § 1, BeitrRLUmsG
Schlagwörter Ausbildungsdienstverhältnis, Pilot, Vertrag, Ausbildungskosten, Vorweggenommene Werbungskosten, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Begründet ein Schulungsvertrag über die Schulung zum Flugzeugführer ein (Ausbildungs-) Dienstverhältnis i.S. des § 1 LStDV, so dass die Aufwendungen für die Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG abzugsfähig sind? (Verfassungswidrigkeit der §§ 9 Abs. 6 und 12 Nr. 5 EStG?) - Das Verfahren VI R 59/14 ist durch Beschluss vom 18.3.2015 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 31.07.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 2104/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 29 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2015
Erledigungs-Az: VI R 59/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 18.3.2015) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.