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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 60/04 |
§§: | GewStG § 2 Abs. 2 Satz 3, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 12 Abs. 1, AO 1977 § 363 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Ruhen des Verfahrens, Rückwirkungsverbot, Treu und Glauben, Gleichheitsgrundsatz, Mehrmütterorganschaft |
Rechtsfrage: | Mehrmütterorganschaft: Verstößt die rückwirkende Abschaffung der gewerbesteuerlichen Mehrmütterorganschaft durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 1189/01 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 559 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 60/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 00 70 |