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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 15/10 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3 |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Rücklage, Betriebsstätte, Bestellung, Investition |
Rechtsfrage: | § 7 g-Rücklage für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage: 1. Ab welcher Kapazitätsausweitung im Rahmen der Rücklagenbildung i.S. von § 7 g Abs. 3 EStG ist eine "wesentliche Betriebserweiterung" anzunehmen? - 2. Ist aufgrund der Tatsache, dass die Erweiterung auf einem anderen separaten Dach angebracht wurde, von einer weiteren Betriebsstätte auszugehen? - 3. Ist eine verbindliche Bestellung zur hinreichenden Konkretisierung der Investition auch dann erforderlich, wenn bereits Vorbereitungshandlungen erfolgt sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 435/08 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 15/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 16 72 |