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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1832/20 (BVerfG)
§§: KStG § 8 b Abs. 4, GewStG § 9 Nr. 2 a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Beteiligung, Anteil, Kapitalgesellschaft, Gewerbesteuer, Kürzung, Gleichheit, Verfassung
Rechtsfrage: § 8 b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2 a GewStG sind verfassungsgemäß - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.12.2019
Vorinstanz/AZ: I R 29/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 11 32
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 08.03.2022
Erledigungs-Az: 2 BvR 1832/20
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen