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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 b, EStG § 4 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14
Schlagwörter Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Gewerbesteuer, Verfassung
Rechtsfrage: Ist der Ausschluss der für nach dem 31.12.2007 endende Erhebungszeiträume festgesetzten Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen vom Betriebsausgabenabzug durch § 4 Abs. 5 b EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 02.02.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 1495/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 09 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.09.2015
Erledigungs-Az: IV R 8/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 57