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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 57/98 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 6 Abs. 3, UmwG § 202 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Grundbesitz, Gesellschaft, Formwechselnde Umwandlung, Gesamthand, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Unterliegt nach formwechselnder Umwandlung einer Grundbesitz haltenden GmbH in eine GbR die nachfolgende Einbringung des Grundstücks von der GbR auf eine beteiligungsidentische GmbH & Co. KG der Grunderwerbsteuer oder fällt der Vorgang unter die Befreiungsvorschrift des § 6 Abs. 3 GrEStG (Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine Gesamthand)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.1998 |
Vorinstanz/AZ: | II 334/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.04.2001 |
Erledigungs-Az: | II R 57/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 09 57 |