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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 39/13 (BFH)
§§: StromStG § 9 b
Schlagwörter Stromsteuer, Steuerentlastung
Rechtsfrage: Stromsteuerentlastung (Januar bis März 2011) für den zum Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen durch ein Versorgungsunternehmen eingesetzten Strom. Ist "Nutzer" des Lichts der Straßenbeleuchtung i.S. des § 9 b Abs. 1 Satz 2 StromStG das Versorgungsunternehmen oder die Verkehrsteilnehmer und Anlieger der Straße? Ist das Versorgungsunternehmen zumindest wirtschaftlicher Nutzer des Lichts? Kann § 9 b Abs. 1 Satz 2 StromStG aufgrund der Unbestimmtheit seines Inhalts als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung gesehen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.06.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 4017/12 VSt
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 21 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.2014
Erledigungs-Az: VII R 39/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 28 14