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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 42/19 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9, KStG § 27 Abs. 1, KStG § 27 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 7
Schlagwörter Stiftung, Gewinnausschüttung, Einlagekonto
Rechtsfrage: Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen Stiftungen - Erbringt eine rechtsfähige Stiftung Gewinnausschüttungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 EStG wirtschaftlich vergleichbare Leistungen an ihre Destinatäre, ist dann auch für sie ein steuerliches Einlagekonto - unter Berücksichtigung der jeweiligen Zu- und Abgänge - zu führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 31.07.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 1505/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2023
Erledigungs-Az: I R 42/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 16 35