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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 64/13 (BFH) |
§§: | EStG § 50 d Abs. 8, DBA-Aserbaidschan |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Steuerfreiheit, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Sind die von der OSZE an Mitglieder einer OSZE-Mission gezahlten Tagegelder als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit i.S. des DBA-Aserbaidschan zu erfassen? Wird § 50 d Abs. 8 EStG wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG und der lex-posterior-Regel durch ein später erlassenes DBA verdrängt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 87/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.05.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 64/13 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren I R 64/13 wurde durch Beschluss vom 31.3.2014 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/12 ausgesetzt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 17 66 |