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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 23/20 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 4 Satz 3, EStG § 15 Abs. 4 Satz 4 Alt. 2, HGB § 254 |
| Schlagwörter | Termingeschäft, Darlehen, Verlustausgleich, Sicherung, Bilanzierung, Wirtschaftliche Einheit |
| Rechtsfrage: | Handelt es sich bei im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen betrieblichen Darlehen abgeschlossenen Zins-Währungsswaps um Termingeschäfte im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG? Bilden Darlehensvertrag und Swapgeschäfte im Streitfall eine Bewertungseinheit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 24.01.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 2605/15 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 01 74 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.02.2023 |
| Erledigungs-Az: | IV R 23/20 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 05 38 |