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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 54/03 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Gewerbebetrieb |
Rechtsfrage: | Ist bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete oder hierfür bereitgehaltene Ferienwohnungen die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen anhand einer Prognoserechnung nicht generell ausgeschlossen und zumindest in Extremfällen zulässig? - Liegt ein solcher Ausnahmefall vor, wenn über einen längeren Zeitraum die vereinnahmten Mieten nicht einmal ausreichen, die laufenden Bewirtschaftungskosten zu decken? - Ist bei verlustgezeichneten Immobilien, bei denen ein Totalüberschuss von vornherein als ausgeschlossen erscheint, neben einem möglichen privaten Veräußerungsgewinn der Steuerersparniseffekt als privates Veranlassungsmoment für die Verlusthinnahme maßgebend - Ist auch in späteren Jahren für die Prognoserechnung auf den Zeitpunkt des Erwerbs bzw. den Beginn der Vermietung abzustellen - Wurden aus der Vermietung der Ferienwohnung nicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4464/99 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 54/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |