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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 5/15 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit |
| Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere bezüglich des Trennungs-/Aufstockungsunterhalts, Zugewinnausgleichs und Aufenthaltsbestimmungsrechts; auch außergerichtliche Rechtsverfolgung) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
| Vorinstanz/Datum: | 10.12.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1201/13 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 07 44 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.04.2016 |
| Erledigungs-Az: | VI R 5/15 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 44 |