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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-536/08 (EuGH) |
§§: | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, innergemeinschaftlicher Erwerb, Binnenmarkt, Niederlande |
Schlagwörter | Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 b Teil A Abs. 2 |
Rechtsfrage: | Sind Art. 17 Abs. 2 und 3 sowie Art. 28 b Teil A Abs. 2 der RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass dann, wenn gemäß Unterabs. 1 der letztgenannten Bestimmung als Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs das Gebiet des Mitgliedstaats gilt, der dem Erwerber die von ihm für den Erwerb verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt hat, dieser Erwerber zum sofortigen Abzug der demnach in diesem Mitgliedstaat geschuldeten Mehrwertsteuer als Vorsteuer berechtigt ist? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 44 S. 33 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-536/08 und C-539/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 09 41 |