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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 50/12 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9, AO § 162 |
Schlagwörter | Pensionszusage, Fremdvergleich, Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Schätzung, Einnahmeüberschussrechnung, Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | 1. Hält die der Ehefrau des Klägers im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gewährte Pensionszusage einem Fremdvergleich stand (Streitjahr 2005)? - 2. Ist die durch das Finanzamt vorgenommene Erhöhung erklärter Honorareinnahmen der selbständig tätigen Klägerin infolge einer nicht vorgelegten Einnahmenüberschussrechnung sowie erklärter Einkünfte der Kläger aus Vermietung und Verpachtung aufgrund nicht belegter Werbungskosten rechtmäßig (Streitjahr 2005)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1639/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 01 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 50/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |