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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/02
§§: ErbStG § 5 Abs. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 3, BGB § 1378, BGB § 1408, AO 1977 § 42
Schlagwörter Schenkungsteuer, Zugewinngemeinschaft, Beendigung, Ausgleichsanspruch, Freigebige Zuwendung
Rechtsfrage: Zugewinnausgleich - mehrmaliger Wechsel des Güterstands - steuerfreie Ausgleichsforderung: Führt der durch notariellen Ehevertrag vereinbarte Zugewinnausgleich zu einer freigebigen Zuwendung oder zu einer nach § 5 Abs. 2 ErbStG schenkungsteuerfreien Ausgleichsforderung (§ 1378 BGB), wenn unmittelbar nach Aufhebung der Zugewinngemeinschaft diese von den Ehegatten wieder hergestellt wird (Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten § 42 AO 1977)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 04.06.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 5053/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1258
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2005
Erledigungs-Az: II R 29/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 44 25