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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 85/01 |
| §§: | UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 163 |
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Billigkeitserlass, Rechnungsberichtigung |
| Rechtsfrage: | Ist der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen aus einer Abrechnung ohne gesondertem Steuerausweis zuzulassen, wenn eine nachträgliche Beseitigung des Mangels deshalb scheiterte, weil der Aufenthaltsort des Ausstellers nicht mehr ermittelbar ist? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 04.04.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 3754/98 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1250 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 37 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.12.2002 |
| Erledigungs-Az: | V R 85/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 79 |