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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 59/06
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Entnahme, Kraftfahrzeugkosten, 1 v. H.-Regelung, Privatnutzung
Rechtsfrage: Erfasst der Ansatz der sog. 1 v.H.-Regelung für die private Nutzung eines Kfz des (landwirtschaftlichen) Betriebsvermögens auch die Nutzung für betriebsfremde Zwecke oder enthält die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG eine Begrenzung auf eine rein private Nutzung mit der Folge, dass für eine darüber hinausgehende betriebsfremde Nutzung eine weitere Entnahme anzusetzen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.08.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 391/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1743
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 46 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2009
Erledigungs-Az: IV R 59/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 35