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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 17/19 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3, EStG § 6 Abs. 3
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Gesellschafterwechsel, Ausscheiden, Gesamtrechtsnachfolge, Schenkung, Auflösung, Unterschiedsbetrag
Rechtsfrage: Ist der Begriff des "Ausscheidens eines Gesellschafters" im Sinne von § 5 a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG einschränkend dahin auszulegen, dass weder Tod des Gesellschafters noch eine Schenkung der Beteiligung zur Auflösung von Unterschiedsbeträgen führen, sondern diese bei den Rechtsnachfolgern des ehemaligen Gesellschafters (dessen Erben bzw. den Beschenkten) fortzuführen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 26.04.2019
Vorinstanz/AZ: 2 K 247/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 07 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2020
Erledigungs-Az: IV R 17/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 12 95