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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 55/02
§§: AO 1977 § 163, AO 1977 § 227, UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 3, StMBG, EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 34 Abs. 1
Schlagwörter Erlass, Unbilligkeit, Änderung, Gesetz, Veräußerungsgewinn, Einbringung, Tarif
Rechtsfrage: Liegt eine sachliche Unbilligkeit vor, wenn der Steuerpflichtige ohne Kenntnis von wenige Tage zuvor wirksam gewordenen Gesetzesänderungen (hier: Anfügung des Satzes 3 an § 24 Abs. 3 UmwStG durch das StMBG vom 21.12.1993) davon steuerlich nachteilig betroffene Dispositionen trifft (hier: Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis durch -endgültigen- Vertrag vom 31.12.1993 mit Wirkung zum 1.1.1994)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 27.08.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 1000/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 30 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2004
Erledigungs-Az: IV R 55/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 03