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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 8/00
§§: InvZulG 1991 § 2, AO 1977 § 12
Schlagwörter Investitionszulage, Betriebsstätte, Pension, Privatwohnung, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: 1. Kann für die Gewährung einer Investitionszulage vom Bestehen von Betriebsstätten ausgegangen werden, wenn 1. sich der als Büro ausgegebene Raum in einer Pension befindet, die Überlassung wegen der Lieferung von Baumaterial teilweise kostenlos erfolgt, kein Telefon installiert und dort kein Personal beschäftigt, wohl aber ein Briefkasten vorhanden ist, - 2. ein Arbeitnehmer in seiner Privatwohnung dem Unternehmer unentgeltlich einen Büroraum zur Verfügung stellt, ein Firmenschild an seiner Haustür anbringt und der Unternehmer für diesen Raum ein Geschäftstelefon beantragt hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.10.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 3423/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2002
Erledigungs-Az: III R 8/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 84 82