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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 16/13 (BFH) | 
| §§: | EStG § 7 g Abs. 3 Satz 5, AO § 164 Abs. 4, AO § 164 Abs. 3 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Ansparabschreibung, Betrieb, Höchstbetrag, Aufhebung, Vorbehalt der Nachprüfung | 
| Rechtsfrage: | Handelt es sich bei drei Praxen, die ein selbständiger Steuerberater in verschiedenen Städten unterhält, um eigenständige Betriebe, so dass für jeden der Betriebe der Höchstbetrag des § 7 g Abs. 3 Satz 5 EStG a.F. anzuwenden ist? Liegt in dem Verweis des Finanzamts auf § 164 Abs. 4 AO ein auf die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 3 Satz 1 AO gerichteter Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 31.01.2013 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 985/11 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 672 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 27 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.08.2014 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 16/13 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 35 38 | 
