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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 96/99 |
| §§: | AO 1977 § 80, AO 1977 § 122 |
| Schlagwörter | Bevollmächtigter, Zustellung, Bekanntgabe, Haftungsbescheid |
| Rechtsfrage: | Muß die Finanzbehörde bei allgemein erteilter Bevollmächtigung (Nennung des Bevollmächtigten mit Anschrift und der Bitte, sich mit diesem in Verbindung zu setzen) einen (Haftungs-)Bescheid dem Bevollmächtigten zustellen (übersenden)? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 15.09.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1305/97 H |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 05.10.2000 |
| Erledigungs-Az: | VII R 96/99 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 03 57 |